Bewachungsgewerbe - Meldung Wachpersonen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit Bewachungsaufgaben dürfen nur zuverlässige Personen beschäftigt werden. Jede Wachperson ist vom Bewachungsunternehmer vor Aufnahme der Bewachungstätigkeit über das Bewacherregister anzumelden. Von der für den Hauptwohnsitz der (angemeldeten) Wachperson zuständigen Behörde wird die erforderliche Zuverlässigkeit überprüft. Erst nach Bestätigung der Zuverlässigkeit durch die Behörde darf die Wachperson entsprechend der Qualifikation in der Bewachung eingesetzt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Der Gewerbetreibende hat mit der Anmeldung der Wachperson folgende Dokumente im Bewacherregister hochzuladen:

    1. Aktuelle Ausweiskopie
    2. Wohnorte in den letzten fünf Jahren unter Angabe des Zeitraums sowie Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, wenn vorhanden Zusatz, Land, Staat
    3. Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis (oder anderen anerkennungsfähige Nachweise bestehend aus Art der Qualifikation, Unterrichtungszeitraum oder Datum der Sachkundeprüfung, Ausstellungsdatum des Qualifikationsnachweises, wenn vorhanden Identifikationsnummer der Industrie- und Handelskammer, sowie eine Kopie des Nachweisdokuments oder Bescheinigungen des Gewerbetreibenden)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Mindestgebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung beträgt 70,00 €.

  • Rechtsgrundlage