Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter

  • Leistungsbeschreibung

    Wer gewerbsmäßig

    • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
    • den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,

    oder Bauvorhaben

    • als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
    • als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will 

    oder

    das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter) will, 

    bedarf der behördlichen Erlaubnis.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Führungszeugnis
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Bescheinigung über Insolvenzfreiheit vom zuständigen Amtsgericht
    • Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsgericht (einzuholen unter www.vollstreckungsportal.de)

    Nur für Wohnimmobilienverwalter:

    • Nachweis Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt

    • je Erlaubnis als Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter
      • für natürliche Personen 338,00 Euro.
      • für juristische Personen 392,00 Euro.


    • je Erlaubnis als Darlehensvermittler mindestens 105,00 Euro und höchstens 2.250,00 Euro.
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare