Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
oder Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will
oder
das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter) will,
bedarf der behördlichen Erlaubnis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Bescheinigung über Insolvenzfreiheit vom zuständigen Amtsgericht
- Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsgericht (einzuholen unter www.vollstreckungsportal.de)
Nur für Wohnimmobilienverwalter:
- Nachweis Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt
- je Erlaubnis als Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter
- für natürliche Personen 338,00 Euro.
- für juristische Personen 392,00 Euro.
- je Erlaubnis als Darlehensvermittler mindestens 105,00 Euro und höchstens 2.250,00 Euro.
- je Erlaubnis als Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare