Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Jede Bewachungstätigkeit, die ein selbständiger Gewerbetreibender ausüben möchte, bedarf einer Sachkundeprüfung!
Voraussetzungen
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Nachweis der persönlichen Sachkunde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde
- Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsgericht (einzuholen unter www.vollstreckungsportal.de)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der IHK
- Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen
- Bescheinigung über Insolvenzfreiheit vom zuständigen Amtsgericht
Die Bescheinigungen in Steuersachen und der Auszug aus der Schuldnerkartei sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Orte vorzulegen, in denen er in den letzten 3 Jahren gewohnt beziehungsweise ein Gewerbe betrieben hat.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare