Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Leistungsbeschreibung
Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- von Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen
- junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einkommensnachweise des unterhaltspflichtigen Elternteils / der unterhaltspflichtigen Eltern
Rechtsgrundlage
- § 18 SGB VIII