Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • Leistungsbeschreibung

    Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

    • von Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen
    • junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Einkommensnachweise des unterhaltspflichtigen Elternteils / der unterhaltspflichtigen Eltern
  • Rechtsgrundlage

    • § 18 SGB VIII