Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige

  • Leistungsbeschreibung

    • Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Jugendhilfen, die vom Fachdienst Sozialer Dienst bewilligt wurden. Dazu gehören insbesondere:
      • Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen gemäß § 19 SGB VIII
      • Hilfen zur Erziehung in Form von Tagesgruppenbetreuung, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Betreutes Wohnen gemäß §§ 27 bis 35 SGB VIII
      • Eingliederungshilfen gemäß § 35 a SGB VIII
      • Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII
      • Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
    • Erteilung von Kostenzusagen an Einrichtungen
    • Übersendung von Pflegegeldmitteilungen und Kostenzusagen für Nebenleistungen an Pflegeeltern
    • Überprüfung und Abrechnung von Heimkostenabrechnungen
    • Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
    • Prüfung der Heranziehung von jungen Menschen und ihrer Eltern zu einem Kostenbeitrag
    • Geltendmachung bzw. Realisierung von Drittleistungen (Renten, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld etc.)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, wird vom Fachdienst Sozialer Dienst entschieden.

  • Rechtsgrundlage

    Nach welchen Rechtsgrundlagen die Zahlung der Leistungen erfolgt, hängt von der Bewilligung des Fachdienstes Sozialer Dienst ab.

  • Anträge / Formulare

    Die Anträge können formlos über den Fachdienst Sozialer Dienst eingereicht werden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Leistungsgewährung erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden Bewilligung durch den Fachdienst Sozialer Dienst.

  • Anträge / Formulare