Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige
Leistungsbeschreibung
- Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Jugendhilfen, die vom Fachdienst Sozialer Dienst bewilligt wurden. Dazu gehören insbesondere:
- Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen gemäß § 19 SGB VIII
- Hilfen zur Erziehung in Form von Tagesgruppenbetreuung, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Betreutes Wohnen gemäß §§ 27 bis 35 SGB VIII
- Eingliederungshilfen gemäß § 35 a SGB VIII
- Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII
- Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
- Erteilung von Kostenzusagen an Einrichtungen
- Übersendung von Pflegegeldmitteilungen und Kostenzusagen für Nebenleistungen an Pflegeeltern
- Überprüfung und Abrechnung von Heimkostenabrechnungen
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
- Prüfung der Heranziehung von jungen Menschen und ihrer Eltern zu einem Kostenbeitrag
- Geltendmachung bzw. Realisierung von Drittleistungen (Renten, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld etc.)
- Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Jugendhilfen, die vom Fachdienst Sozialer Dienst bewilligt wurden. Dazu gehören insbesondere:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, wird vom Fachdienst Sozialer Dienst entschieden.
Rechtsgrundlage
Nach welchen Rechtsgrundlagen die Zahlung der Leistungen erfolgt, hängt von der Bewilligung des Fachdienstes Sozialer Dienst ab.
Anträge / Formulare
Die Anträge können formlos über den Fachdienst Sozialer Dienst eingereicht werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Leistungsgewährung erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden Bewilligung durch den Fachdienst Sozialer Dienst.
Anträge / Formulare