Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige
Leistungsbeschreibung
- Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Jugendhilfen, die vom Fachdienst Sozialer Dienst bewilligt wurden. Dazu gehören insbesondere:
- Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen gemäß § 19 SGB VIII
- Hilfen zur Erziehung in Form von Tagesgruppenbetreuung, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Betreutes Wohnen gemäß §§ 27 bis 35 SGB VIII
- Eingliederungshilfen gemäß § 35 a SGB VIII
- Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII
- Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
- Erteilung von Kostenzusagen an Einrichtungen
- Übersendung von Pflegegeldmitteilungen und Kostenzusagen für Nebenleistungen an Pflegeeltern
- Überprüfung und Abrechnung von Heimkostenabrechnungen
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
- Prüfung der Heranziehung von jungen Menschen und ihrer Eltern zu einem Kostenbeitrag
- Geltendmachung bzw. Realisierung von Drittleistungen (Renten, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld etc.)
- Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Jugendhilfen, die vom Fachdienst Sozialer Dienst bewilligt wurden. Dazu gehören insbesondere:
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