Finanzielle Abwicklung ambulanter Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien

  • Leistungsbeschreibung

    Finanzielle Abwicklung der ambulanten Jugendhilfen, die vom Fachdienst Sozialer Dienst bewilligt wurden. Dazu gehören insbesondere:

    • Betreuung durch Familienmentoren/innen (§ 16 SGB VIII)
    • Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII (Jugendhelfer- und Familienbetreuungsmaßnahmen)
    • Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
    • Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII)
    • Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII (Legasthenie- und Dyskalkulietherapien, Integrationsmaßnahmen etc.)
    • Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
    • Sonstige Hilfen (z. B. Hilfen in Notsituationen) nach § 20 SGB VIII

    Erteilung von Kostenzusagen an die Leistungserbringer nach Bewilligung durch den Sozialen Dienst.

    Überprüfung der Honorar- bzw. Leistungsabrechnungen sowie Auszahlung der Leistungsansprüche

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, wird vom Fachdienst Sozialer Dienst entschieden.

  • Rechtsgrundlage

    Nach welchen Rechtsgrundlagen die Zahlung der Leistungen erfolgt, hängt von der Bewilligung des Sozialen Dienstes ab.

  • Anträge / Formulare

    Die Vordrucke für die Abrechnung von Honorarmaßnahmen werden über den Fachdienst Sozialen Dienst ausgehändigt.