Finanzielle Abwicklung ambulanter Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien
Leistungsbeschreibung
Finanzielle Abwicklung der ambulanten Jugendhilfen, die vom Fachdienst Sozialer Dienst bewilligt wurden. Dazu gehören insbesondere:
- Betreuung durch Familienmentoren/innen (§ 16 SGB VIII)
- Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII (Jugendhelfer- und Familienbetreuungsmaßnahmen)
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII)
- Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII (Legasthenie- und Dyskalkulietherapien, Integrationsmaßnahmen etc.)
- Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Sonstige Hilfen (z. B. Hilfen in Notsituationen) nach § 20 SGB VIII
Erteilung von Kostenzusagen an die Leistungserbringer nach Bewilligung durch den Sozialen Dienst.
Überprüfung der Honorar- bzw. Leistungsabrechnungen sowie Auszahlung der Leistungsansprüche
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, wird vom Fachdienst Sozialer Dienst entschieden.
Rechtsgrundlage
Nach welchen Rechtsgrundlagen die Zahlung der Leistungen erfolgt, hängt von der Bewilligung des Sozialen Dienstes ab.
Anträge / Formulare
Die Vordrucke für die Abrechnung von Honorarmaßnahmen werden über den Fachdienst Sozialen Dienst ausgehändigt.