Finanzielle Abwicklung ambulanter Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien
Leistungsbeschreibung
Finanzielle Abwicklung der ambulanten Jugendhilfen, die vom Fachdienst Sozialer Dienst bewilligt wurden. Dazu gehören insbesondere:
- Betreuung durch Familienmentoren/innen (§ 16 SGB VIII)
- Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII (Jugendhelfer- und Familienbetreuungsmaßnahmen)
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII)
- Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII (Legasthenie- und Dyskalkulietherapien, Integrationsmaßnahmen etc.)
- Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Sonstige Hilfen (z. B. Hilfen in Notsituationen) nach § 20 SGB VIII
Erteilung von Kostenzusagen an die Leistungserbringer nach Bewilligung durch den Sozialen Dienst.
Überprüfung der Honorar- bzw. Leistungsabrechnungen sowie Auszahlung der Leistungsansprüche
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, wird vom Fachdienst Sozialer Dienst entschieden.
Anträge / Formulare
Die Vordrucke für die Abrechnung von Honorarmaßnahmen werden über den Fachdienst Sozialen Dienst ausgehändigt.