Richtlinie des Landkreises Limburg-Weilburg zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe hat der Landkreis Limburg-Weilburg eine Richtlinie erstellt. Auf Grundlage dieser Richtlinie ist es möglich, Förderanträge zu stellen. Die Bearbeitung der Förderanträge nach den Richtlinien des Landkreises Limburg-Weilburg wird hierbei von dem Fachdienst Kinder- und Jugendförderung wahrgenommen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Teilnehmerlisten und durchgeführte Programme bei Bildungs- und Freizeitmaßnahmen
    • Rechnungsbelege bei Materialbezuschussung
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Antragsabgabe bis 15. Mai
    • Materialbelege bis 31. Oktober
  • Rechtsgrundlage

    • § 72a Abs. 2, Abs. 4 SGB VIII