Richtlinie des Landkreises Limburg-Weilburg zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe
Leistungsbeschreibung
Für die Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe hat der Landkreis Limburg-Weilburg eine Richtlinie erstellt. Auf Grundlage dieser Richtlinie ist es möglich, Förderanträge zu stellen. Die Bearbeitung der Förderanträge nach den Richtlinien des Landkreises Limburg-Weilburg wird hierbei von dem Fachdienst Kinder- und Jugendförderung wahrgenommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Teilnehmerlisten und durchgeführte Programme bei Bildungs- und Freizeitmaßnahmen
- Rechnungsbelege bei Materialbezuschussung
Welche Fristen muss ich beachten?
- Antragsabgabe bis 15. Mai
- Materialbelege bis 31. Oktober
Rechtsgrundlage
- § 72a Abs. 2, Abs. 4 SGB VIII