Kostenersatz für die Geschäftsausgaben des Kreiselternbeirats und Kreisschülerrats

  • Leistungsbeschreibung

    Die Geschäftsausgaben des Kreiselternbeirats und Kreisschülerrats werden im Fachdienst Schulen, Schülerbeförderung und BAföG geprüft und erstattet.