Kostenersatz für die Geschäftsausgaben des Kreiselternbeirats und Kreisschülerrats
Leistungsbeschreibung
Die Geschäftsausgaben des Kreiselternbeirats und Kreisschülerrats werden im Fachdienst Schulen, Schülerbeförderung und BAföG geprüft und erstattet.