Verleih Hüpfburg

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landkreis besitzt eine Hüpfburg, die auf Anfrage an Vereine und Institutionen aus dem Landkreis für Veranstaltungen ausgeliehen werden kann. Hierfür wird ein Mietvertrag geschlossen. 

    Die Anfrage für die Hüpfburg erfolgt telefonisch, per E-Mail oder schriftlich.

  • Anträge / Formulare