Ehe- und Altersjubilare

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landrat gratuliert den Bürger*innen des Landkreises, die eines der folgenden Ehe- oder Altersjubiläen feiern:

    Ehejubiläum:

    Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit, Gnadenhochzeit, Kronjuwelenhochzeit

    Altersjubiläum:

    90, 95, 100, 101, 102, …   sowie zu jedem weiteren vollendeten Lebensjahr


    Die Mitteilungen an das Büro Landrat erfolgen durch die Kommunen, sofern dort eine Einwilligung der Jubilare zur Weitergabe der persönlichen Daten an die Kreisverwaltung vorliegt (Datenschutzerklärung) und sie der Gratulation zustimmen.