Bürgersprechstunde Landrat

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landrat bietet in regelmäßigen Abständen, i.d.R. alle sechs Wochen, Sprechstunden an, zu denen die Bürger*innen persönlich mit dem Landrat sprechen können und ihm ihre Anliegen, Informationen, Anregungen o. ä. mitteilen können. Zudem können Sie ihm zu verschiedenen Themen Fragen stellen und Auskünfte erfragen. 

    Für interessierte Bürger*innen besteht die Möglichkeit, sich hierzu Termine geben zu lassen. Die Terminvergabe erfolgt über das Vorzimmer des Landrats. Die Bekanntgabe der Termine erfolgt ca. 14 Tage vorher durch eine Pressemitteilung.