Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Waffen
Leistungsbeschreibung
Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können. Grundsätzlich sind auch der (Ehe)Partner oder andere in der Wohnung lebende Personen unbefugt. Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in § 36 Waffengesetz (WaffG), sowie in den §§ 13 u. 14 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geregelt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unter "Formulare" beigefügtem Merkblatt.
Anträge / Formulare