Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen


An wen muss ich mich wenden?

Lebensmittelunternehmer:

An die zuständige  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten

Futtermittelunternehmer:                            

An das Regierungspräsidien Gießen:                                      

Zuständige Abteilungen