Gewerbebetriebe und Industrieanlagen - Beschwerden über Lärm, Luftverunreinigung und Gerüche


An wen muss ich mich wenden?

Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das BImSchG fallen, werden in Hessen durch die Regierungspräsidien überwacht. Es gibt Ausnahmen wie z.B. Gaststätten, hier wird die Überwachung von den Kreisausschüssen, in kreisfreien Städten von den Magistraten, durchgeführt.

Zuständige Abteilungen