Leistungen der Sozialhilfe für die unterschiedlichen Lebenslagen

  • Leistungsbeschreibung

    Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

    Ein besonderer Bedarf ist bei Krankheit, Behinderung oder besonderen sozialen Schwierigkeiten gegeben, für die der Gesetzgeber Leistungen der Sozialhilfe vorgesehen hat, wenn andere Sozialleistungsträger nicht vorrangig Leistungen erbringen müssen (z.B. die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung u.a.). Diese Leistungen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Finanzierung der Leistungen aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

    Der Gesetzgeber hat folgende Leistungen im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) neben der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung vorgesehen:
    1. Hilfen zur Gesundheit
    2. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    3. Hilfe zur Pflege
    4. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    5. Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Übernahme von Bestattungskosten)

    Die Leistungen der Ziffern 1, 3 (nur für über 65 Jahre alte Menschen) sowie 4 und 5 werden von dem zuständigen Sozialamt vor Ort erbracht.

    Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen liegt überwiegend und die für Leistungen der Hilfe zur Pflege (nur für Menschen im Alter unter 65 Jahren) beim Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe. Daneben ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen für die Erbringung von Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII zuständig.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in sachlicher Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gehören vor allem:

    • Betreutes Wohnen
    • Begleitetes Wohnen in Gastfamilien
    • Stationäres Wohnen in einem Wohnheim
    • Leistungen in teilstationären Einrichtungen wie z.B. in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
    • Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung in Pflegefamilien
    • Hilfen zur Schulausbildung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in anerkannten Rehabilitationseinrichtungen
    • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen Telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt bzw. dem Fachbereich des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen in Verbindung. Sie finden eine Telefonnummer, wenn Sie in der Ortssuche Ihren Wohnort eingeben. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei einem Sozialamt oder dem Landeswohlfahrtsverband Hessen erfolgen. Die jeweilige Prüfung des Einzelfalles stellt den genauen Bewilligungszeitpunkt fest.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg

Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften sowie vereinzelt nach Buchstaben gegliedert.

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.

Sachbearbeiter

Zuständigkeiten

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

N. N.

  • Dornburg 
  • Dietkirchen 
  • Limburg C-F,M,N

Valentina Dejkun

  • Selters
  • Brechen A-J
  • Staffel
  • Linter
  • Limburg S, St, W

Gabi Scholl

  • Ahlbach
  • Limburg B, R
  • Hilfe zur Pflege A-K

Simone Huth

  • Elz
  • Hilfe zur Pflege L-Z

Matthias Cerny

  • Bad Camberg
  • Limburg H-J, O, Ö, Z
  • Ohne festen Wohnsitz

Björn Schmid

  • Elbtal
  • Hünfelden
  • Lindenholzhausen
  • Limburg K-L, Sch

Ursula Kilberg

  • Brechen S-Z
  • Eschhofen
  • Limburg G, P Q, T

Simone Höhler

  • Brechen K-R
  • Hadamar A-H
  • Limburg A

Christian Geis

  • Hadamar Y-Z
  • Limburg U-Y

N. N.

  • Auswärtige Postleitzahlen
  • Essen auf Rädern

N. N.

  • Weinbach
  • Villmar
  • Weilburg A-J

Daniela Tank

  • Runkel
  • Waldbrunn
  • Beselich

N. N.

  • Löhnberg
  • Weilmünster
  • Merenberg
  • Weilburg K-L

N. N.

  • Mengerskirchen
  • Weilburg M-Z

Christine Strauch

Melanie Göbel

  • Besondere Wohnformen – LWV-Fälle - BTHG

Claudia Muth

  • Widerspruchsangelegenheiten



Eingliederungshilfe

Peter Eck

  • Elz
  • Hadamar
  • Limburg

Katja Geis

  • Bad Camberg
  • Brechen
  • Dornburg
  • Elbtal
  • Hünfelden
  • Löhnberg
  • Merenberg
  • Selters
  • Waldbrunn 
  • Weilburg
  • Neuwied (Windhofschule Weilburg)

  • Hilfen an Kinder in Pflegefamilien und in besonderen Wohnformen
  • Leistungen an behinderte Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Hilfe in stationären Einrichtungen, Tagesstätten, Betreutes Wohnen)

Melanie Hardt

  • Beselich
  • Mengerskirchen
  • Weilmünster
  • Limburg (Astrid-Lindgren-Schule) 
  • Limburg (Albert-Schweitzer-Schule)

Carola Kremer

  • Weinbach
  • Runkel
  • Villmar
  • Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
  • Bad Camberg (Freiherr-von-Schütz-Schule)

Ute Ehrhardt

  • Grundsatzangelegenheiten
  • Widerspruchsangelegenheiten

Timo Härtwig

  • Heilpädagoge

Uwe Riepel

  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter (Frühförderung)

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Beatrix Gläser

  • Bad Camberg
  • Mengerskirchen
  • Runkel
  • Selters
  • Villmar
  • Waldbrunn

Annika Türk

  • Limburg

Birgit Geis

  • Beselich
  • Brechen
  • Dornburg
  • Elbtal 
  • Elz
  • Hadamar

Beate Weber

  • Hünfelden
  • Löhnberg
  • Weilburg
  • Weinbach
  • Weilmünster
  • Einrichtungen außerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg

Übernahme Bestattungskosten

Andrea Scheil

  • Bestattungskosten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende