Leistungen der Sozialhilfe für die unterschiedlichen Lebenslagen

  • Leistungsbeschreibung

    Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

    Ein besonderer Bedarf ist bei Krankheit, Behinderung oder besonderen sozialen Schwierigkeiten gegeben, für die der Gesetzgeber Leistungen der Sozialhilfe vorgesehen hat, wenn andere Sozialleistungsträger nicht vorrangig Leistungen erbringen müssen (z.B. die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung u.a.). Diese Leistungen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Finanzierung der Leistungen aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

    Der Gesetzgeber hat folgende Leistungen im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) neben der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung vorgesehen:

    1. Hilfen zur Gesundheit
    2. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    3. Hilfe zur Pflege
    4. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    5. Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Übernahme von Bestattungskosten)

    Die Leistungen der Ziffern 1, 3 (nur für über 65 Jahre alte Menschen) sowie 4 und 5 werden von dem zuständigen Sozialamt vor Ort erbracht.

    Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen liegt überwiegend und die für Leistungen der Hilfe zur Pflege (nur für Menschen im Alter unter 65 Jahren) beim Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe. Daneben ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen für die Erbringung von Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII zuständig.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in sachlicher Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gehören vor allem:

    • Betreutes Wohnen
    • Begleitetes Wohnen in Gastfamilien
    • Stationäres Wohnen in einem Wohnheim
    • Leistungen in teilstationären Einrichtungen wie z.B. in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
    • Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung in Pflegefamilien
    • Hilfen zur Schulausbildung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in anerkannten Rehabilitationseinrichtungen
    • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen Telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt bzw. dem Fachbereich des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen in Verbindung. Sie finden eine Telefonnummer, wenn Sie in der Ortssuche Ihren Wohnort eingeben. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei einem Sozialamt oder dem Landeswohlfahrtsverband Hessen erfolgen. Die jeweilige Prüfung des Einzelfalles stellt den genauen Bewilligungszeitpunkt fest.

  • Typisierung

    2/3

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg


Zuständigkeiten 51.31

         Ab 01.02.2025                                                           

FDL Astrid Zeyen

222

337

Sachgebietsleitung


Simone Huth   51.31.01

Teilzeit Mo, Di, Mi, Do – 


201

327

Bestattungskosten, Abrechnung Krankenhilfe

Andrea Scheil    51.31.02

209

314

Eschhofen,

Limburg A, B

Julia Feiler    51.31.10         

Teilzeit Mo, Di, Mi, Do

Vertretung Höhler, T.Schmidt

217

605

Bad Camberg R-Z, 

Selters

Simone Höhler   51.31.08

Teilzeit Mo,Mi, Do, Fr 

Vertretung T.Schmidt, Feiler 

217

340

Bad Camberg A-Q

Tatjana Schmidt   51.31.05

Teilzeit Mo,Do,Fr, 

Vertretung  Höhler, Feiler

217

531

Dietkirchen, Linter

Waldbrunn

Limburg N-R, U

Hadamar W-Z

Hannah Schmidt   51.31.20

Vertretung Scholl,

205

472

Elz, 

Staffel

Gabi Scholl   51.31.14

Teilzeit Di, Mi, Do  

Vertretung H. Schmidt

205

448

Hadamar A – V

Daniel Sehr  51.31.13

Vertretung Geis

204

316

Beselich, 

Dornburg,

Limburg S,T

Christian Geis    51.31.06

Vertretung Sehr

204

522

Brechen

Limburg V,W,X

Julia Schubert     51.31.19

Teilzeit Mo-Do 

Vertretung Bein

202

322

Runkel,

Ahlbach,

Offheim,………       ofW

Desiree Bein   51.31.09

Vertretung Schubert


202

891


 
 

Hünfelden,

Limburg J-M, Y-Z 

René Brahm    51.31.03

Vertretung Willkomm

203

465

Elbtal

Limburg C- I

Lindenholzhausen

Marcel Willkomm. 51.31.04   

Vertretung Brahm

203

693


Besondere Wohnformen 

A-I, S

Auswärtige Postleitzahlen

A-J

Christine Strauch    51.31.15

Teilzeit Di, Mi, Do, Fr 

Vertretung Göbel

220

607

Besondere Wohnformen 

J- Z, außer S

Auswärtige Postleitzahlen

K-Z

Melanie Göbel     51.31.07

Teilzeit Mo, Di, Mi, Do,  

Vertretung Strauch

220

482

Dienststelle Weilburg:

Weinbach, 

Mengerskirchen,

Weilburg N-Z

Daniela Krüger    51.31.17

Vertretung: Kaszemeck

114

5542

Villmar,

Weilburg A-J

Tanja Kaszemek    51.31.11

Teilzeit Di, Mi, Do, Fr-

Vertretung: Krüger

114

5520

Weilmünster

Weilburg M

Melanie Melchert    51.31.16

Teilzeit  Mo, Di, Mi 

Vertretung: Sitter

115

5543

Merenberg

Löhnberg

Weilburg K,L

Luisa Sitter      51.31.18

Teilzeit Di,Mi,Do,Fr

Vertretung: Melchert

115

5501

Sozialer Dienst:

Sozialarbeit  

Susanne Friedl     51.31.19                            0160 / 92 618 953


548




Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende