Blindenhilfe/Aufstockungsleistung


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg

Das Sozialamt des Landkreises Limburg-Weilburg ist hier nur beratend tätig.


Der Antrag muss beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen), Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen - gestellt werden.


Zuständige Abteilungen