Antrag auf eine Landeszuwendung aus dem Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen „Sanierung/Modernisierung/Erweiterung“

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine Landeszuwendung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) stellen.

  • Verfahrensablauf

    Der Antrag muss schriftlich beim HMdIS gestellt werden. Es genügt ein formloses Antragsschreiben, dem bereits ein Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme beigefügt ist.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg

    Wir empfehlen, den Antrag beim Landkreis Limburg-Weilburg einzureichen, damit die geforderte Stellungnahme beigefügt werden kann.

  • Voraussetzungen

    Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Träger/Eigentümer der vorhandenen Sportstätte, somit Sportvereine, Sportfachverbände sowie kommunale Träger. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg

    Die benötigten Antragsunterlagen finden Sie unter folgendem Link: 

    Sonder-Investitionsprogramm "Sportland Hessen" | innen. hessen.de 



  • Rechtsgrundlage

    Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die vorhandenen „Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau“ sowie an den „Handlungsrahmen des Sonder-Investitionsprogramms Sportland Hessen“ unter Berücksichtigung der Zielsetzung in der Breitenwirkung.

  • Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfserklärung ist im Förderbescheid enthalten.


An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende