Antrag auf eine Landeszuwendung aus dem Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen „Sanierung/Modernisierung/Erweiterung“
Leistungsbeschreibung
Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine Landeszuwendung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) stellen.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss schriftlich beim HMdIS gestellt werden. Es genügt ein formloses Antragsschreiben, dem bereits ein Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme beigefügt ist.
Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-WeilburgWir empfehlen, den Antrag beim Landkreis Limburg-Weilburg einzureichen, damit die geforderte Stellungnahme beigefügt werden kann.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Träger/Eigentümer der vorhandenen Sportstätte, somit Sportvereine, Sportfachverbände sowie kommunale Träger. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-WeilburgDie benötigten Antragsunterlagen finden Sie unter folgendem Link:
Sonder-Investitionsprogramm "Sportland Hessen" | innen. hessen.de
Rechtsgrundlage
Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die vorhandenen „Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau“ sowie an den „Handlungsrahmen des Sonder-Investitionsprogramms Sportland Hessen“ unter Berücksichtigung der Zielsetzung in der Breitenwirkung.
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfserklärung ist im Förderbescheid enthalten.