Vereinseigener Sportstättenbau
Leistungsbeschreibung
Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Verfahrensablauf
Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sogenannte Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis beziehungsweise der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.
Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-WeilburgZunächst muss eine Bedarfsmeldung über den Landkreis Limburg-Weilburg erfolgen. Der Landkreis Limburg-Weilburg erstellt für jedes Jahr eine Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der angemeldeten Projekte. Die Prioritätenliste wird dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.
Voraussetzungen
- Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
- Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
- Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bedarfsanmeldung: ausgefülltes Formular „Bedarfsanmeldung“, kurze Beschreibung des Vorhabens mit Aussage zu den Gesamtkosten.
https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/antrag_zuwendung_sportstaettenbau.pdf
- Antrag: Antragsunterlagen gemäß Checkliste
https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/checkliste_antragsunterlagen.pdf
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.
Anträge / Formulare
Bemerkungen