Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)

  • Leistungsbeschreibung

    Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:

    Fahrzeugart

    Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU

    Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

    PKW

    24

    36

    Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad

    24

    24

    Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger

    24

    24

    Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t

    24

    36

    Motorcaravan und LKW
    zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t

    24

    24

    Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
    zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t

    12

    24

    Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
    zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

    12

    12

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der HU-Prüfbericht ist gem. §29 (10) StVZO aufzubewahren und der Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben. Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht aus.

  • Anträge / Formulare


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An wen muss ich mich wenden?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre HU bei verschiedenen Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.

Diese führen die Prüfungen zum Teil vor Ort in Fachwerkstätten / Autohäusern durch.

Zuständige Abteilungen