Makler und Bauträger, Anzeige nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gewerbebehörde Ihrer Kreisfreien Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Zuständige Abteilungen