Makler und Bauträger, Anzeige nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung
Leistungsbeschreibung
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer haben der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils
- mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen,
- mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen oder
- die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten
anzuzeigen.
Die Behörde führt im Anschluss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der benannten Person/-en durch, für die eine Gebühr erhoben wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der (formlosen) Anzeige sind
- Name,
- ggf. Geburtsname,
- Vornamen,
- Staatsangehörigkeit,
- Geburtstag,
- Geburtsort und
- Anschrift
der betreffenden Person anzugeben.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-WeilburgDie Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)) erhoben. Sie beträgt beim Landkreis Limburg-Weilburg 33,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Typisierung
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