Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften

  • Leistungsbeschreibung

    Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und sonstige Jugend-gemeinschaften können beantragt werden für Maßnahmen (Fahrten, Lager, Stadtranderholung, Bildungsmaßnahmen, Internationale Begegnungen) und zur Anschaffung von Materialien für die Jugendgruppenarbeit nach den Richtlinien des Kreises zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe.

    Die Richtlinien des Kreises geben Ihnen nähere Auskünfte über das Antrags- und Nachweisverfahren sowie über die Höhe der jeweiligen Zuschüsse.

    Anträge können  bis zum Stichtag 15. Mai eines Jahres beim Fachdienst Jugendförderung eingereicht werden.

    Voraussetzung für die Förderung ist eine Vereinbarung gemäß §72a SGB VIII

    Umsetzung des § 72a SGB VIII
    Die beigefügten Dateien können direkt am PC ausgefüllt werden. Alternativ dazu können Sie die Datei auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. In jedem Fall übersenden Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung an folgende Adresse zurück


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