Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Leistungsbeschreibung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen. - Welche Unterlagen werden benötigt?
- Baulastenerklärung des Eigentümers
- Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
- Lageplan
- Welche Gebühren fallen an?Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. der kommunalen Bauaufsichtgebührensatzung festgelegt.
- Rechtsgrundlage
- Formulare
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag Baulast Anbau(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag Baulast Betriebsleiterwohnung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Abstandsfläche(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Betriebsleiterwohnhaus(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Freihaltebaulast Brandschutz(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Leitungsrecht(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Leitungsrechte Zufahrt(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Löschwasserentnahmestelle(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Mitbenutzung Bauteile(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Rückbauverpflichtung gem.35 Abs.5 BauGB(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Stellplatz(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Vereinigung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Baulast Zufahrt als Dauernutzung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)