Gewässeraufsicht

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
 

Zuständige Abteilungen