Trinkwasseruntersuchung


An wen muss ich mich wenden?

  • das örtlich zuständige Gesundheitsamt
  • das Wasserversorgungsunternehmen oder
  • bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation auch an den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer)

Wenn Sie hingegen selbst eine Untersuchung des Trinkwassers veranlassen möchten, wenden Sie sich an eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Jedes Bundesland führt eine Liste der im jeweiligen Land zugelassenen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Bei diesen können Sie Ihr Trinkwasser auf eigene Kosten untersuchen lassen.

Nehmen Sie die Probe nicht selbst, das Probennahmeverfahren ist standardisiert. Eine falsche Probennahme verfälscht die Analyse.

Unter den nachfolgend aufgeführten Links können die aktuellen Versionen der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie ein Auszug der in der hessischen Landesliste aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für den Parameter Legionella spec akkreditiert sind, heruntergeladen werden.

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