Denkmalschutz

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  • Leistungsbeschreibung

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Denkmalpflege".

    Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg

    Die grundsätzliche Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege besteht darin, die Kulturdenkmäler (Baudenkmäler,  Bodendenkmäler sowie Gesamtanlagen) als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach den Vorgaben des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und den Erhalt der historischen Kulturlandschaft einbezogen werden. Kategorien von Kulturdenkmälern sind aufgeführt in der vom Landesamt für Denkmalpflege publizierten Denkmaltopographie als öffentliches Denkmalverzeichnis. (Denkmalbuch).

    Denkmalschutzbehörde ist der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Denkmalfachbehörde das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden. Der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes erfolgt in enger Abstimmung beider Behörden.

    Dies ist zugleich Voraussetzung für die Beantragung von Zuwendungen zur Erhaltung von Baudenkmälern, aber auch für eine Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen. Sowohl das Land Hessen als auch der Landkreis Limburg-Weilburg gewähren auf Antrag, im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, finanzielle Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Aufwendungen.

  • Anträge / Formulare