Antrag auf Umverteilung gemäß § 50 Abs. 4 oder § 51 Asylgesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Für aktuelle Asylbewerber im laufenden Verfahren, also Inhaber gültiger Aufenthaltsgestattungen, ist eine Umverteilung in andere Bundesländer / Kommunen in begründeten Fällen möglich.

    Die wesentlichen Gründe sind:

    • Familienzusammenführung zum Ehepartner oder zu minderjährigen Kindern 
    • Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
    • gesundheitliche oder medizinische Gründe
    • sonstige humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht

    Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Umverteilungsanträge richtet sich nach dem Bundesland, in welchem sich der beabsichtigte künftige Wohnort befindet. Welche Behörde in dem jeweiligen Bundesland zuständig ist, kann der hinterlegten Liste über die zuständigen Behörden der Länder entnommen werden.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende