Arbeitskreis Jugendzahnpflege

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

In zwanzig regionalen Arbeitskreisen Jugendzahnpflege (AKJ) und der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH) engagieren sich die gesetzlichen Krankenkassen, die zahnärztlichen Teams der Gesundheitsämter (Jugendzahnärzte) und die Zahnärzte in freier Praxis (Patenschaftszahnärzte) gemeinsam und einheitlich für die (Mund)Gesundheit aller hessischen Kinder.

 §21 Sozialgesetzbuch V

Alle Kinder sollen eine Chance auf gesunde Zähne bekommen - der Sozialstatus eines Menschen soll nicht an seinen Zähnen ablesbar sein.

Dafür hat der Gesetzgeber im § 21 SGB V den gesetzlichen Anspruch aller Kinder vom 0. - 12. Lebensjahr auf die Maßnahmen der hessischen Gruppenprophylaxe formuliert.

Auf der Basis des Konzeptes 5 Sterne für gesunde Zähne gehört dazu das Üben der KAIplus Systematik, der Zuckerfreie Vormittag, der Besuch der Praxis eines Patenschaftszahnarztes sowie die Anleitung der Eltern zum Sauberputzen der Zähne ihres Kindes und die Beratung der pädagogischen Fachkräfte.