Sachbereich Unterhaltssicherung und Wehrangelegenheiten
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Anmerkungen
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung vom 29. Juni 2015 wurde das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) novelliert.
Für Personen, die ihren Wehrdienst ab dem 1. November 2015 beginnen, ist ab diesem Zeitpunkt das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BaPersBw),
Referat I 2.3.7,
Postfach 30 10 54,
40410 Düsseldorf
zuständig.