Sachbereich Unterhaltssicherung und Wehrangelegenheiten

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:

Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung vom 29. Juni 2015 wurde das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) novelliert.

Für Personen, die ihren Wehrdienst ab dem 1. November 2015 beginnen, ist ab diesem Zeitpunkt das

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BaPersBw),
Referat I 2.3.7,
Postfach 30 10 54,
40410 Düsseldorf

zuständig.