Sachbereich Kommunalaufsicht und Wahlen

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:

Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Aufgaben

Anmerkungen

Der Sachbereich Kommunalaufsicht unterstützt die 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie deren Zweckverbände in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten in allen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung (Aufgabenbereiche des eigenen Wirkungskreises).
    
Die kommunale Finanzaufsicht richtet ihr besonderes Augenmerk auf die Schwerpunkte Haushaltswirtschaft und wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, der Zweckverbände und der Wasserverbände. Neben der Prüfung der Haushaltspläne und ggf. Genehmigung der Haushaltssatzungen ist die Aufsichtsbehörde gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen bestrebt, die Kommunen möglichst frühzeitig zu entsprechenden Sanierungsbemühungen anzuhalten.

Im Rahmen der Dienstaufsicht nimmt die Kommunalaufsicht Obliegenheiten des Dienstvorgesetzten gegenüber den kommunalen Wahlbeamten (Bürgermeister, Mitglieder der Gemeindevorstände und Verbandsvorstände) wahr.    

Dem Sachbereich ist ferner das Arbeitsgebiet Wahlen angegliedert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen alle organisatorischen Aufgaben des Kreiswahlleiters, die dieser bei den Wahlen zu erfüllen hat.