Fachdienst Brand- und Bevölkerungsschutz

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz ist im Grundsatz eine Selbstverwaltungsaufgabe der Städte und Gemeinden. Die Brandschutzaufsicht obliegt jedoch gegenüber diesen Körperschaften dem Landkreis.

Vorbeugender Brandschutz
Wer ein Bürogebäude oder Krankenhaus bauen will, eine Schule oder eine Gaststätte - kurz: ein so genanntes "Objekt besonderer Art oder Nutzung", muss die Brandschutzaufsicht zu Rate ziehen. In regelmäßigen Abständen decken "Gefahrenverhütungsschauen" kleine und größere bauliche und betriebliche brandschutztechnische Mängel auf und sorgen für Abhilfe.

Überörtlicher Brandschutz
Die Landkreise haben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz den überörtlichen Brandschutz zu planen, zu organisieren und zu fördern. Dieser überörtliche Brandschutz erstreckt sich in der praktischen Umsetzung auf drei Aufgabenbereiche: Verstärkung der örtlichen Einsatzkräfte bei allen Einsatzarten; Bereitstellung bzw. Kostenbeteiligung bei der Anschaffung von Sonderfahrzeugen und -gerät sowie Durchführung der Aus- und Fortbildung oberhalb der Standortebene.
 

Bevölkerungsschutz (Zivil- und Katastrophenschutz)
Der Bevölkerungsschutz gliedert sich in den Zivil- und den Katastrophenschutz. Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Beteiligt sind im Bedarfsfall auch das Deutsches Rotes Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft, das Technisches Hilfswerk und die Feuerwehren. Die Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes mit der erforderlichen Ausrüstung sowie die Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen, Katastrophenschutzplan und Sonderschutzplänen stellen einen Großteil der Aufgaben dieses Sachgebietes dar.
Im Verteidigungsfall hat der Zivilschutz die Aufgabe, die Bevölkerung durch nicht-militärische Maßnahmen zu schützen.


Einsatzplanung
Die Einsatzplanung im Landkreis Limburg-Weilburg befasst sich mit der Erstellung und Fortschreibung von Einsatz- und Alarmplänen für eine Vielzahl potenzieller Schadenlagen. Hierzu zählen unter anderem Großbrände, die Suche nach vermissten Personen, Vorgehen bei der Entschärfungen von gefundenen Kampfmitteln sowie sicherheitsrelevante Ereignisse wie Amoklagen oder terroristische Bedrohungen. Die Konzepte orientieren sich dabei teils an Vorgaben von Bund und Land und werden an die örtlichen Gegebenheiten angepasst oder konkretisiert.

Ein besonderer Fokus liegt auf übergreifenden Planungen, die mehrere Kommunen oder den gesamten Landkreis betreffen – etwa im Bereich großflächiger Stromausfälle, der Sicherstellung der Trink- und Löschwasserversorgung oder bei Ereignissen auf der Bundesautobahn A3, Bundesstraßen (B8, B49, B54, B456), der Bundeswasserstraße Lahn oder der ICE-Schnellfahrstrecke Frankfurt-Köln. Auch die interkommunale Zusammenarbeit wird durch abgestimmte Einsatzkonzepte gestärkt.

Zur Vorbereitung auf Großschadenslagen werden zudem Bereitstellungsraumkonzepte entwickelt, um im Bedarfsfall schnell und koordiniert reagieren zu können.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Einsatzplanung ist die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit. In enger Abstimmung mit dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden Konzepte zur transparenten, zielgerichteten und verständlichen Information der Öffentlichkeit im Ereignisfall erarbeitet. Gleichzeitig werden Strukturen zur Bevölkerungswarnung über verschiedene Warnmittel wie Warn-Apps, Sirenen oder digitale Plattformen aufgebaut und gepflegt, um die Menschen im Landkreis frühzeitig und wirksam vor Gefahren zu warnen.

Ziel der Einsatzplanung ist es, die Gefahrenabwehr im Landkreis vorausschauend, strukturiert und lageangepasst zu organisieren – stets mit dem Schutz und der Information der Bevölkerung im Blick.