Fachdienst Brand- und Bevölkerungsschutz
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz ist im Grundsatz eine Selbstverwaltungsaufgabe der Städte und Gemeinden. Die Brandschutzaufsicht obliegt jedoch gegenüber diesen Körperschaften dem Landkreis.
Vorbeugender Brandschutz
Wer ein Bürogebäude oder Krankenhaus bauen will, eine Schule oder eine Gaststätte - kurz: ein so genanntes "Objekt besonderer Art oder Nutzung", muss die Brandschutzaufsicht zu Rate ziehen. In regelmäßigen Abständen decken "Gefahrenverhütungsschauen" kleine und größere bauliche und betriebliche brandschutztechnische Mängel auf und sorgen für Abhilfe.
Überörtlicher Brandschutz
Die Landkreise haben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz den überörtlichen Brandschutz zu planen, zu organisieren und zu fördern. Dieser überörtliche Brandschutz erstreckt sich in der praktischen Umsetzung auf drei Aufgabenbereiche: Verstärkung der örtlichen Einsatzkräfte bei allen Einsatzarten; Bereitstellung bzw. Kostenbeteiligung bei der Anschaffung von Sonderfahrzeugen und -gerät sowie Durchführung der Aus- und Fortbildung oberhalb der Standortebene.
Bevölkerungsschutz (Zivil- und Katastrophenschutz)
Der Bevölkerungsschutz gliedert sich in den Zivil- und den Katastrophenschutz. Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Beteiligt sind im Bedarfsfall auch das Deutsches Rotes Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft, das Technisches Hilfswerk und die Feuerwehren. Die Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes mit der erforderlichen Ausrüstung sowie die Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen, Katastrophenschutzplan und Sonderschutzplänen stellen einen Großteil der Aufgaben dieses Sachgebietes dar.
Im Verteidigungsfall hat der Zivilschutz die Aufgabe, die Bevölkerung durch nicht-militärische Maßnahmen zu schützen.