Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Leistungsbeschreibung
- Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Jugendhilfen für minderjährige unbegleitete Ausländer*innen (UMA), die vom Fachdienst Sozialer Dienst bewilligt wurden. Dazu gehören insbesondere:
- Hilfen zur Erziehung in Form von Tagesgruppenbetreuung, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Betreutes Wohnen gemäß §§ 27 bis 35 SGB VIII
- Eingliederungshilfen gemäß § 35 a SGB VIII
- Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII
- (vorläufige) Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
- Erteilung von Kostenzusagen an Einrichtungen
- Übersendung von Pflegegeldmitteilungen und Kostenzusagen für Nebenleistungen an Pflegeeltern
- Überprüfung und Abrechnung von Heimkostenabrechnungen
- Quartalsweise Abrechnung der Krankenhilfe
- Prüfung der Heranziehung der jungen Menschen zu einem Kostenbeitrag
- Geltendmachung bzw. Realisierung von Drittleistungen (Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld etc.)
- Abrechnung der Kostenerstattung mit dem Land Hessen
- Finanzielle Abwicklung voll- und teilstationärer Jugendhilfen für minderjährige unbegleitete Ausländer*innen (UMA), die vom Fachdienst Sozialer Dienst bewilligt wurden. Dazu gehören insbesondere:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, wird vom Fachdienst Sozialer Dienst entschieden.
Anträge / Formulare
Die Anträge können formlos über den Fachdienst Sozialer Dienst eingereicht werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Leistungsgewährung erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden Bewilligung durch den Fachdienst Sozialer Dienst.