Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen
Leistungsbeschreibung
Gemeinschaftsunterkünfte (GU) für ausländische Flüchtlinge
Asylsuchende werden im Landkreis Limburg-Weilburg vom Sozialamt in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Als Gemeinschaftsunterkünfte geeignet sind in der Regel Mehrfamilienhäuser, Pensionen oder Hotels.
Eine Gemeinschaftsunterkunft muss diverse Standards erfüllen. Die Aufnahmekapazität sollte mindestens 15 Plätze bei 6 - 9 qm Wohnraum pro Person betragen. Geeignete Objekte können entweder vom Landkreis Limburg-Weilburg oder von der Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung (GAB) angemietet werden. Die Gemeinschaftsunterkünfte unterliegen einer fortlaufenden Kontrolle zur Einhaltung der Standards.
Wohnraum für Flüchtlinge
Asylsuchende dürfen privaten Wohnraum erst dann anmieten, wenn das Bleiberecht und der Status gesichert sind. Wenn Sie eine Wohnung haben, die Sie gerne an Flüchtlinge mit Bleiberecht vermieten wollen, können Sie dies gerne mit den notwendigen Angaben unter Nutzung des Kontaktformulars mitteilen. Einer unserer Mitarbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei der Vermietung von Privatwohnungen an Asylbewerber oder Flüchtlinge mit Bleiberecht wird nicht der Landkreis Limburg-Weilburg, sondern der Hilfesuchende selbst Vertragspartner. Der Landkreis tritt lediglich als Vermittler auf. Sofern Sozialleistungen erbracht werden, kann aber im wechselseitigen Einverständnis die Miete direkt durch den Landkreis Limburg-Weilburg oder das Jobcenter an den Vermieter gezahlt werden.
Für darüber hinausgehende Fragen können Sie sich gerne auch per E-Mail an unsere zuständige Mitarbeiterin wenden:
51.53@limburg-weilburg.de
wohnraum-fluechtlinge@limburg-weilburg.deFax: 06431 296-449
Tel: 06431 296-256Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz)