Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)

  • Leistungsbeschreibung

    Ziel der regionalisierten Arbeitsmarktförderung ist die Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Mobilisierung von Talentreserven für die Fachkräftesicherung in Hessen. 

    Für das Land Hessen als Ursprungsland der kommunalen Option ist Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich regionalisierte Arbeitsmarktpolitik. Sie gründet auf der Überzeugung, dass regionale Arbeitsmarktförderung nur in enger Verknüpfung der Akteure vor Ort, also gemeinsam mit Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt, Wirtschaftsförderung und Sozialplanung erfolgreich sein kann. Die regionale Arbeitsmarktförderung steht hierbei im Kontext der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in der Region, der bundesweiten und auch europäischen Politiken. In den unterschiedlich strukturierten Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen sind vor diesem Hintergrund ebenso unterschiedliche regionale Strategien und Ansätze erforderlich.

    Das Land Hessen unterstützt mit dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget die 26 hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung ihrer regionalen Förderansätze.
     Grundlage hierfür sind die jährlichen Zielvereinbarungen zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und den Landkreisen und kreisfreien Städten.
     Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage von regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategien.

    Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte.

    Bildungs- und Beschäftigungsträger werden über die regionale Steuerung der Budgets in die Umsetzung der Förderangebote einbezogen.

    Im Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget sind folgende Maßnahmearten zuwendungsfähig:

    1. Ausbildungsvorbereitung
    2. Ausbildung und Ausbildungscoaching in anerkannten Ausbildungsberufen
    3. Qualifizierungsprojekte zur Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung
    4. Weiterbildungsmaßnahmen für Personal der Landkreise und kreisfreien Städte in der fachlichen Verantwortung für die in den Fördergrundsätzen genannten Zielgruppen.

    Die administrative Umsetzung des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets erfolgt seit 2015 beim Regierungspräsidium Kassel.

    Regierungspräsidium Kassel
    Dezernat Soziales und Förderwesen
    Kurt-Schumacher-Str. 2

    34117 Kassel

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag AQB
    • Änderungsantrag AQB
    • Maßnahmendetails
    • Mittelabruf
    • Detailplanung
    • Verwendungsnachweis
    • Sachbericht
    • Belegliste
    • Zielvereinbarung
  • Rechtsgrundlage

    • regionalisierte Arbeitsmarktpolitik
  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Umsetzung des AQB´s erfolgt in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Arbeit und Beschäftigung Limburg.