Förderprogramme und Projekte

  • Leistungsbeschreibung

    Ministerien, Behörden, Institutionen und Stiftungen bieten regelmäßig für Kommunen Unterstützungsangebote in Form von Förderprogrammen und Projekten an, um die Maßnahmen vor Ort sowohl fachlich als auch finanziell zu unterstützen und zu bezuschussen. Der Landkreis Limburg-Weilburg kann dabei sowohl eigene Anträge stellen aber auch in der Funktion des Antragstellers für externe Institutionen in der Verantwortung stehen.

    Es handelt sich dabei um unterschiedliche Förderprogramme und Projekte, die letztlich den Bürgerinnen und Bürgern aber auch den Ehrenamtlichen in den Bereichen Begegnung, Vernetzung, Beschaffung, kommunale Entwicklung, Gemeinwesen, Informationsarbeit, Qualifizierung und Förderung zu Gute kommen soll. Diese Förderprogramme und Projekte sind nach den entsprechenden Vorgaben und den Förderrichtlinien abzuwickeln. Dazu gehört das Erstellen von Zwischenberichten und Verwendungsnachweisen sowie die Kooperation mit externen Institutionen, soweit der Landkreis als Antragsteller in der Verantwortung steht.


    Empfängnisverhütungsmittelfonds

    Im Jahr 2017 richtete der Landkreis Limburg-Weilburg einen Empfängnisverhütungsmittelfonds ein. Dieser soll Frauen, Männer und Familien mit geringem Einkommen bei der Familienplanung unterstützen. Hierfür stellt der Landkreis jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Landkreis arbeitet mit donum vitae Limburg und anderen Beratungsstellen zusammen.


    Gemeinwesenarbeit

    Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts das Förderprogramm „Gemeinwesenarbeit“ etabliert. Die Gemeinwesenarbeit ist ein auf mehrere Jahre ausgelegtes Förderprogramm mit dem Ziel, Kommunen mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen bei der Entwicklung ihrer Stadtteile / Quartiere durch sozial-integrative Maßnahmen zu fördern und zu stärken. Dabei sollen der räumlichen Segregation, Armut und soziale Ausgrenzung entgegengewirkt werden.

    In Kooperation mit dem Landkreis Limburg-Weilburg wird dieses Förder-programm derzeit von den Städten Limburg und Weilburg genutzt.


    Investive Förderung von Behinderteneinrichtungen 

    Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert unter Einbeziehung des Hessischen Ministerium der Finanzen Baumaßnahmen im Bereich der Behindertenhilfe, die den hessischen Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt werden. Zielgruppen der Förderung sind Menschen mit körperlicher / geistiger und / oder seelischer Behinderung jeden Alters. Gefördert werden Tagesstätten, Wohnheime, Wohnpflegeheime, Behindertenwerkstätten sowie Einrichtungen des betreuten Wohnens.

    Der Landkreis Limburg-Weilburg ist Adressat der Bewilligung und Träger von Rechten und Pflichten aus dem Zuwendungsbescheid des Landes Hessen. Die Landesmittel werden an den jeweiligen Träger der Maßnahme weitergeleitet