Öffentliche Versammlung: anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

    • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
    • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
    • Zahl der Ordner,
    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und
    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg

Das Amt für Öffentliche Ordnung, Fachdienst Grundsatzangelegenheiten ist für Veranstaltungen in Kommunen unter 7.500 Einwohnern zuständig.

Zuständige Abteilungen