Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

    Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

  • Verfahrensablauf

    Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.

Zuständige Abteilungen