Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind der örtliche und der überörtliche Träger der Sozialhilfe.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende