Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:
    • Frühförderung und Frühberatung behinderter Kinder und ihrer Eltern
    • Förderung der Integration geistig und körperlich behinderter Kinder in Kindergärten und allgemeinbildenden Schulen
    • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
    • Hilfe zur schulischen Ausbildung in einem angemessenen Beruf
    • Hilfe zum Besuch einer Hochschule
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
    • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
    Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

    Weiterhin müssen Leistungsberechtigte einen Eigenbeitrag aus ihrem Einkommen oder Vermögen zahlen, sofern dieses eine bestimmte Höhe überschreitet. Bestimmte Leistungsgruppen sind von der Heranziehung zu einem Eigenbeitrag allerdings grundsätzlich ausgenommen. Für die Berechnung des Betrages gelten besondere Regelungen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Je nach Sachverhalt benötigen Sie z. B.

    • Nachweis über die Behinderung
    • sämtliche Einkommensnachweise
    • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sollten Sie nach Prüfung Ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese frühestens ab dem ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

    Um eine möglichst effektive Förderung des behinderten Menschen zu erreichen, stellt der Sozialhilfeträger möglichst früh gemeinsam mit dem behinderten Menschen, dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt und eventuell mit dem Jugendamt bzw. der Arbeitsagentur einen Gesamtplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen auf.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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An wen muss ich mich wenden?

Für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist

  • bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule oder
  • wenn die Leistungen erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze beantragt werden

der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt zuständig, in dessen/deren Bezirk sich der Empfänger der Hilfe tatsächlich aufhält.  Sie können den Antrag aber auch bei Ihrer Gemeinde abgeben. Diese ist verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Für Leistungen nach Abschluss der Schulausbildung ist der Landeswohlfahrtverband Hessen zuständig.

Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg

Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.

Frühförderung, Integrationsmaßnahmen Kita und Teilhabeassiszenz Regelschulen

AnsprechpartnerZuständigkeitKontaktdaten
Frau Benner
  • Bad Camberg
  • Hünfelden
  • Merenberg
  • Weilburg
Tel. 06431/296-532
Email: t.benner@limburg-weilburg.de
Frau Geis
  • Kinderzentrum LH Wetzlar-Weilburg in Weilburg
  • Hadamar
Tel. 06431/296-329
Email: k.geis@limburg-weilburg.de
Frau Kaulakis
  • Beselich
  • Mengerskirchen
Tel.: 06431/296-330
Email: d.kaulakis@limburg-weilburg.de
Frau Kremer
  • Runkel
  • Villmar
Tel.: 06431/296-392
Email: c.kremer@limburg-weilburg.de
Frau Loraing
  • Brechen
  • Dornburg
  • Elbtal
  • Löhnberg
  • Selters
  • Waldbrunn
  • Weilmünster
  • Weinbach
Tel.: 06431/296-610
Email: b.loraing@limburg-weilburg.de
Herr Riepel
  • Limburg
  • Elz
Tel. 06431/296-463
Email: u.riepel@limburg-weilburg.de



Teilhabeassistenz Förderschulen

AnsprechpartnerZuständigkeitKontaktdaten
Frau Benner
  • Walderbachschule Weilburg
Tel. 06431/296-532
Email: t.benner@limburg-weilburg.de
Frau Geis
  • Windhofschule Weilburg
  • Neuwied
Tel. 06431/296-329
Email: k.geis@limburg-weilburg.de
Frau Kaulakis
  • Astrid-Lindgren-Schule
Tel.: 06431/296-330
Email: d.kaulakis@limburg-weilburg.de
Frau Kremer
  • Astrid-Lindgren-Schule
  • Freiherr-von-Schütz-Schule Bad Camberg
Tel.: 06431/296-392
Email: c.kremer@limburg-weilburg.de
Herr Riepel
  • Albert-Schweitzer-Schule Limburg
Tel. 06431/296-463
Email: u.riepel@limburg-weilburg.de


Einrichtungen für Kinder über Tag und Nacht und Ü 65, Tagesstätte, Pflegefamilien, Betreutes Wohnen

Frau Benner


Frau Geis


Herr Riepel
Tel. 06431/296-532
Email: t.benner@limburg-weilburg.de

Tel. 06431/296-329
Email: k.geis@limburg-weilburg.de

Tel. 06431/296-463
Email: u.riepel@limburg-weilburg.de


Hilfeplanung / Bedarfsermittlung

Frau Tsirtsakis-JungTel.: 0151/46380502
Mail: n.tsirtsakis-jung@limburg-weilburg.de

Zuständige Abteilungen