Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Leistungsbeschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternassistenz
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
- besondere Wohnform
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.
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Für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist
- bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule oder
- wenn die Leistungen erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze beantragt werden
der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt zuständig, in dessen/deren Bezirk sich der Empfänger der Hilfe tatsächlich aufhält. Sie können den Antrag aber auch bei Ihrer Gemeinde abgeben. Diese ist verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Für Leistungen nach Abschluss der Schulausbildung ist der Landeswohlfahrtverband Hessen zuständig.
Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.
Frühförderung, Integrationsmaßnahmen Kita und Teilhabeassistenz Regelschulen | ||
Ansprechpartner | Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Frau Benner Da Fonseca |
| Tel. 06431/296-532 Email: t.bennerdafonseca@limburg-weilburg.de |
Frau Geis |
| Tel. 06431/296-329 Email: k.geis@limburg-weilburg.de |
Frau Kaulakis |
| Tel.: 06431/296-330 Email: d.kaulakis@limburg-weilburg.de |
Frau Kremer |
| Tel.: 06431/296-392 Email: c.kremer@limburg-weilburg.de |
Frau Loraing |
| Tel.: 06431/296-610 Email: b.loraing@limburg-weilburg.de |
Herr Riepel |
| Tel. 06431/296-463 Email: u.riepel@limburg-weilburg.de |
Teilhabeassistenz Förderschulen | ||
Ansprechpartner | Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Frau Benner da Fonseca |
| Tel. 06431/296-532 Email: t.bennerdafonseca@limburg-weilburg.de |
Frau Geis |
| Tel. 06431/296-329 Email: k.geis@limburg-weilburg.de |
Frau Kaulakis |
| Tel.: 06431/296-330 Email: d.kaulakis@limburg-weilburg.de |
Frau Kremer |
| Tel.: 06431/296-392 Email: c.kremer@limburg-weilburg.de |
Herr Riepel |
| Tel. 06431/296-463 Email: u.riepel@limburg-weilburg.de |
Einrichtungen für Kinder über Tag und Nacht, Tagesstätte, Pflegefamilien, Betreutes Wohnen | |
Frau Benner da Fonseca Frau Geis Frau Loraing Herr Riepel | Tel. 06431/296-532 Email: t.bennerdafonseca@limburg-weilburg.de Tel. 06431/296-329 Email: k.geis@limburg-weilburg.de Tel.: 06431/296-610 Email: b.loraing@limburg-weilburg.de Tel. 06431/296-463 Email: u.riepel@limburg-weilburg.de |
Hilfeplanung / Bedarfsermittlung | |
Frau Tsirtsakis-Jung | Tel.: 0151/46380502 Mail: n.tsirtsakis-jung@limburg-weilburg.de |