Hessischer Verdienstorden / Hessischer Verdienstorden am Bande
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Leistungsbeschreibung
Der Hessische Verdienstorden wird zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung vom Hessischen Ministerpräsidenten an Frauen und Männer ohne Ansehen des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit in 2 Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande, verliehen.
Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt.
Der Hessische Verdienstorden wurde am 01.12.1989 vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. Walter Wallmann am Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen gestiftet.
Der Hessische Verdienstorden am Bande wurde 1998 durch den damaligen Ministerpräsidenten Hans Eichel ergänzend gestiftet.
Verfahrensablauf
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Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?
Typisierung