Zuwendung für Vereinsarbeit beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Sportförderpolitik der hessischen Landesregierung setzt bei den kleinsten Einheiten an: den Vereinen. Vereine sind von zentraler Bedeutung für unser gemeinschaftliches Zusammenleben. Zur Unterstützung der hessischen Sportvereine und deren Verbände und ihrer zumeist ehrenamtlichen Arbeit bietet das Hessische Ministerium des Innern mit dem Förderprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ eine Hilfestellung an, um möglichst schnell und unbürokratisch Landesmittel für die weitere Vereinsarbeit zur Verfügung zu stellen.

    Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung – insbesondere durch Ausgaben für die Anschaffung von langlebigen Sport- oder Pflegegeräten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen – kann hessischen Sportvereinen als Mitgliedern im Landessportbund Hessen und Sportverbänden eine Zuwendung zur Weiterführung der Vereins- beziehungsweise Verbandsarbeit bewilligt werden. Regelmäßig kommen hierbei Maßnahmen in Frage, mit einer finanziellen Belastung von bis zu 35.000 €. Für bauliche Maßnahmen von über 35.000 € kommen die Förderprogramme „Sportland Hessen“ und „Vereinseigener Sportstättenbau“ in Betracht.

    Die Zuwendung wird als Projektförderung in Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. In Abhängigkeit von den Gesamtkosten und der finanziellen Belastung des Vereins werden Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 € gewährt. Dabei kann die gewährte Projektförderung bis zu 30 % der als zuwendungsfähigen anerkannten Ausgaben betragen. Über die eventuelle Förderung werden die regional zuständigen Sportämter der Vereine sowie der Landessportbundes Hessen informiert.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg

    Der Formantrag ist über den Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg einzureichen.

    Die Antragstellung betreffend Jugend- und Breitenarbeit und ähnliche Belange des Antragstellers erfolgt schriftlich und ist an keinen Formantrag gebunden.



  • Voraussetzungen

    Eine Landeszuwendung kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn

    • die Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
    • die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,
    • keine Landesmittel aus anderen Bereichen für die Maßnahme gewährt wurden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen

    • Beschreibung des Vorhabens
    • Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens
    • Kostenvoranschläge oder auch Angebote für das geplante Vorhaben oder die geplanten Vorhaben
    • Angaben zum Finanzierungsplan
    • Nachweise über Zuwendungen weiterer Finanzierungsträger, sofern vorhanden
    Nach Projektabschluss müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen:
    • Sachbericht (formlos, Format PDF oder Word): Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis dazustellen und dem geschilderten Zweck der zugrunde gelegten Antragstellung gegenüberzustellen.
    • Belege zu den Einnahmen (zum Beispiel weitere Zuwendungsbescheide) und Ausgaben (zum Beispiel Rechnungen, Kaufbelege)
    • Aufstellung der tatsächlich angefallenen Eigenleistungen (vergleiche Aufstellung im Zuge der Antragstellung
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide im Rahmen des Förderverfahrens kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Weitere Informationen zur Einleitung einer entsprechenden Klage finden Sie auf der Seite zur Verwaltungsgerichtbarkeit des Landes Hessen.

    Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird angeregt, sich vor der Erhebung einer Klage zunächst mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung zu setzen, da in vielen Fällen etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage rechtssicher behoben werden können. Beachten Sie bitte, dass sich die Klagefrist durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.

  • Anträge / Formulare

    Das Förderverfahren kann schriftlich oder online abgewickelt werden. Die PDF-Vorlagen der Formulare können bei Bedarf bei der zuständigen Behörde angefragt werden.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende