Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK)

  • Leistungsbeschreibung

    Die gelbe Waffenbesitzkarte ermöglicht Sportschützen, bestimmte Schusswaffen und die dazugehörige Munition zu erwerben.

    Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie die nachfolgenden Schusswaffen erwerben:

    • Einzellader-Langwaffen mit glatten und (oder) gezogenen Läufen
    • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
    • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
    • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkusssionswaffen)

    Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist auf insgesamt 10 beschränkt. In der Regel dürfen Sie nicht mehr als 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben.


An wen muss ich mich wenden?

Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt.

Zuständige Abteilungen