Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

    • Angststörung,
    • Depression,
    • Psychose,
    • Autismus,
    • ADHS oder
    • eine Essstörung

    sein. 

    Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

    Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe

    Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

    • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
    • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
    • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

    die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt oder Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für - Kreis Limburg-Weilburg

Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.

Sachbearbeiter

Zuständigkeiten

Eingliederungshilfe

Peter Eck

  • Elz
  • Hadamar
  • Limburg

Katja Geis

  • Bad Camberg
  • Brechen
  • Dornburg
  • Elbtal
  • Hünfelden
  • Löhnberg
  • Merenberg
  • Selters
  • Waldbrunn 
  • Weilburg
  • Neuwied (Windhofschule Weilburg)
  • Hilfen an Kinder in Pflegefamilien und in besonderen Wohnformen
  • Leistungen an behinderte Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Hilfe in stationären Einrichtungen, Tagesstätten, Betreutes Wohnen)

Melanie Hardt

  • Beselich
  • Mengerskirchen
  • Weilmünster
  • Limburg (Astrid-Lindgren-Schule) 
  • Limburg (Albert-Schweitzer-Schule)

Carola Kremer

  • Weinbach
  • Runkel
  • Villmar
  • Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
  • Bad Camberg (Freiherr-von-Schütz-Schule)

Ute Ehrhardt

  • Grundsatzangelegenheiten
  • Widerspruchsangelegenheiten

Timo Härtwig

  • Heilpädagoge

Uwe Riepel

  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter (Frühförderung)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende